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Abgeltungssteuer

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Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Abgabe auf Kapitalerträge, die direkt an der Quelle erhoben wird. Dies bedeutet, dass die Versteuerung nicht über die Veranlagung zur Einkommensteuer erfolgt, sondern vom jeweiligen Finanzinstitut direkt einbehalten und an den Fiskus abgeführt wird. Der Name Abgeltungssteuer leitet sich von der Tatsache ab, dass ein pauschaler Steuersatz erhoben wird und die Steuerschuld damit komplett abgegolten ist. Dabei werden im Regelfall Zinsen und Dividenden erfasst, wobei gerade in Deutschland auch Veräußerungsgewinne durch Wertpapierverkäufe der Abgeltungssteuer unterliegen, um nahezu alle Geldanlagemöglichkeiten gleich zu besteuern.

In Deutschland beträgt der Abgeltungssteuersatz 25%

Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland zum 1. Januar 2009 eingeführt und auf diesem Weg hat der Gesetzgeber einen Steuersatz von 25% zuzüglich eventueller Kirchernsteuer und Solidaritätszuschlag festgelegt. Dabei müssen im Inland tätige Finanzinstitute nach §51 Absatz 2c EStG die Steuer direkt von den erwirtschafteten Kapitalerträgen ihrer Kunden abziehen und an die Finanzverwaltung überweisen. Für Personen, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25% liegt, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Veranlagung der eigenen Kapitalerträge zur Einkommensteuer zu stellen und sich eine eventuelle Steuerüberzahlung über die Steuererklärung zurückerstatten zu lassen.

Der Sparer-Pauschbetrag soll Werbungskosten auffangen

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde auch die Möglichkeit aufgehoben, Werbungskosten für seine Kapitalerträge geltend zu machen, denn seit dem wird lediglich noch der sogenannte Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro pro Person abgezogen, den man mit entsprechenden Freistellungsaufträgen beliebig aufteilen kann. Darüber hinaus ist es aktuell beispielsweise nicht mehr möglich, Gewinne aus Zinseinlagen mit Verlusten aus Aktiengeschäften zu verrechnen, denn die Verlustverrechnung darf nur noch innerhalb einer Assetklasse erfolgen.

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist man von der Abgeltungssteuer ausgenommen

Wer über einen kleinen Kapitalstock verfügt, jedoch lediglich ein jährliches Gesamteinkommen unterhalb des Steuerfreibetrags von 8.004 Euro (Stand 2011) erzielt, kann von seinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten und ist damit  von der Abgeltungssteuer ausgenommen, da der Freibetrag auch für Kapitaleinkünfte gilt. Dies zeigt sehr deutlich, dass die Abgeltungssteuer sich nicht komplett aus den anderen Einkommensteuerregelungen herauslösen lässt, sondern lediglich eine Sonderregelung für die Besteuerung von Kapitaleinkünften darstellt

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