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Abgeltungssteuer

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Die Guthabenzinsen bei einem Tagesgeldkonto unterliegen grundsätzlich der Abgeltungssteuer.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer gilt in der aktuellen Form ab dem 01.01.2009 und erfasst Zinserträge aus Kapitalvermögen, Dividenden und Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Abgeltungssteuer beträgt derzeit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und der eventuellen Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer wird von der Bank ermittelt, bei welcher die steuerpflichtigen Einkünfte anfallen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch die Bank, die die Abgeltungssteuer an das jeweils zuständige Finanzamt abführt. Die Abgeltungssteuer ist damit eine Quellensteuer, da diese direkt an der Quelle der Entstehung der entsprechenden Einkünfte erhoben wird.

Im Gegensatz zum alten Besteuerungsverfahren, bei dem der Steuerpflichtige eine Vorauszahlung auf seine Steuerschuld leistete und diese erst ex post ermittelt wurde, gilt die Steuerschuld mit der Zahlung der Abgeltungssteuer als abgegolten (daher auch der Name).

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen jedoch weiterhin vollständig in der Einkommensteuererklärung aufgeführt werden, selbst wenn die Abgeltungssteuer bereits bezahlt wurde.

Abgeltungssteuer - wer profitiert von der neuen Regelung?

Die Abgeltungssteuer kommt denjenigen entgegen, deren persönlicher Einkommensteuersatz über 25 % liegt. Die Personen, deren Einkommensteuersatz unter 25 % liegt, können die zu viel bezahlte Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen und somit zurückholen.

In den meisten Fällen profitieren die Rentner von der neuen Regelung hinsichtlich der Abgeltungssteuer. Wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen unter dem Grundfreibetrag von aktuell 7.664 Euro pro Person liegen, fallen keine Steuer an. Kapitaleinkünfte sind im Rentenalter sind nut teilweise steuerpflichtig. Hier können die angefallenen Kosten in Form von Versicherungsbeiträgen oder außergewöhnliche Belastungen verrechnet werden. Auf diese Weise kommen viele Rentner unter den Freibetrag und werden von der Steuerpflicht befreit.

Abgeltungssteuer und die Nichtveranlagungsbescheinigung

Personen, die einen Anspruch auf die so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) haben (Studenten, Rentner) können diese beim kontoführenden Kreditinstitut einreichen. Dann erübrigt sich die Abgeltungssteuer - es muss dann auch kein Freistellungsauftrag erteilt werden. Die NV-Bescheinigung wird immer für drei Jahre ausgestellt und hat in diesem Zeitraum ihre Gültigkeit. Die NV-Bescheinigung kann vom Steuerzahler beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Beantragung sollte dann erfolgen, wenn abzusehen ist, dass die Kapitalerträge die Freistellungspauschalbeträge übersteigen würden.

Höhe der steuerpflichtigen Einkünfte schätzen

Bei einem Tagesgeldkonto kann die Höhe der zu erwartenden Einkünfte auf Basis des Guthabens und der laufenden Verzinsung geschätzt werden - im Vorfeld beispielsweise auch über einen Tagesgeld Rechner. Somit lässt sich der steuerpflichtige Betrag in etwa abschätzen.